Melden Sie sich gern bei uns (0351-83654349). In einem persönlichen Gespräch beraten wir sie über die Möglichkeiten, ihre Wünsche und Ziele mit unseren Kursangeboten zu erreichen.
Reha-Sport auf Verordnung des Arztes
Reha-Sport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i. d. R. 50 Übungseinheiten (Herzsport 45-120 ÜE).
Sie haben eine ärztliche Verordnung für Rehabilitationssport?
Wir bieten Rehasport in Gymnastikgruppen, in Herzsportgruppen und in Gruppen für Menschen mit schwerer geistiger Behinderung an.
Unser Rehasportangebot wird mit ihren individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnissen abgestimmt.
Vereinbaren sie daher zuerst einen Termin mit einem unserer Trainer unter 0351-83654349. Bei einer persönlichen Beratung informieren wir sie über die Möglichkeiten ihre Trainingsziele zu erreichen.
Sie haben keine ärztliche Verordnung?
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, auch ohne ärztliche Verordnung an unserem Kursangebot teilzunehmen. Dafür werden Sie Mitglied im Verein. Auch in diesem Fall vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Beratungstermin mit einem unserer Trainer unter 0351-83654349.