Melden Sie sich gern bei uns (0351-83654349). In einem persönlichen Gespräch beraten wir sie über die Möglichkeiten, ihre Wünsche und Ziele mit unseren Kursangeboten zu erreichen.
Reha-Sport auf Verordnung des Arztes
Reha-Sport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i. d. R. 50 Übungseinheiten (Herzsport 45-120 ÜE).
Sie haben eine ärztliche Verordnung für Rehabilitationssport?
Wir bieten Rehasport in Gymnastikgruppen und in Herzsportgruppen an.
Rehasport wird auf ihre persönlichen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt.
Vereinbaren sie daher zuerst einen Termin mit einem unserer Trainer unter 0351-83654349. Bei einer fachlichen Beratung informieren wir sie über die Möglichkeiten gemeinsam mit uns ihre Trainingsziele zu erreichen.